Lichtpflicht an den Wagen auch tagsüber

Ab Sonntag 25. Oktober 2008 ist die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung über Lichtpflicht an den Wagen auch tagsüber in Kraft. Bis sog. Winterzeitrechnung gab es keine Lichtpflicht an den Wagen tagsüber. Falls Sie auf den Straßen ohne eingeschaltetes Licht am Wagen erwischt werden, zahlen Sie die Strafe in Höhe von 300 HRK.

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