Wissenswert

Ab 1. Juni 2008 treten in Kroatien neue Verkehrsvorschriften in Kraft und die Strafen werden strenger und höher als bis jetzt. Zuerst die Neuigkeit, dass die Null-Promille-Verordnung, die von den Fahrern verlangte, bevor sich ans Steuer zu setzen auch kein Bier zu trinken, außer Kraft getreten ist. Im Blut des Fahrers wird nämlich 0,5 Promille toleriert und gleichzeitig gibt es für betrunkene Fahrer keine Gnade. Die, die von der Polizei mit 0,5 - 1 Promille Grenze angehalten werden, bezahlen eine Geldstrafe von 1.000 bis 2.000 HRK und für über 1,5 Promille werden zwischen 5.000 bis 15.000 HRK fällig. Deswegen raten wir ausländischen Fahrern vorsichtig zu sein, nicht nur wegen der hohen Strafen.

Außer Kraft ist auch die Lichtpflicht an den Wagen tagsüber, außer in den Wintermonaten, sowie das Mitfahrverbot von alkoholisierten Personen auf dem Beifahrersitz getreten.

Fahren Sie durch Kroatien, geben Sie nicht zu viel Gas. Denn die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitung betragen von 300 bis 15.000 HRK. Die höchste Strafe wird für die Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 Kilometern pro Stunde in bewohnten Orten vorgesehen. Die Fahrt mit gleicher Geschwindigkeit außerhalb bewohnter Orte wird von 3.000 bis 7.000 HRK bestraft.

Das Verlassen der Umfallstelle oder der Verstoß gegen die Aufforderung des Polizisten anzuhalten, wird Sie bis 7.000 HRK kosten, Fahren ohne Führerschein 1.000 HRK die Fahrt durch Rot oder in Gegenrichtung bis 5.000 HRK.