[Letztes Update: 10 Juli 2020]
Einreise in die Republik Kroatien für ausländische Staatsbürger:
Mit Wirkung zum 1. Juli können alle EU- / EWR-Staatsangehörigen und Personen mit ständigem Wohnsitz im EU- / EWR-Land uneingeschränkt nach Kroatien einreisen.
Allen Reisenden wird jedoch empfohlen, das Formular auf der ENTERCROATIA-Webseite auszufüllen.
Ab dem 10. Juli gelten für Drittstaatsangehörige neue Beschränkungen: Sie können aus geschäftlichen oder touristischen Gründen nur unter bestimmten Bedingungen eintreten, die nachstehend ausführlicher beschrieben werden.
Bei der Einreise in die Republik Kroatien Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schengen-Mitgliedstaaten und der mit dem Schengen-Raum verbundenen Mitgliedstaaten sowie deren Familienangehörige und Drittstaatsangehörige, die gemäß der Richtlinie des Rates langfristig ansässig sind 2003/109 / EG vom 25. November 2003 über den Status von Drittstaatsangehörigen mit Langzeitaufenthalt und Personen, die nach anderen EU-Richtlinien oder nationalem Recht wohnhaft sind oder über ein nationales Langzeitvisum verfügen, müssen keine a besonderer Grund für ihre Einreise (geschäftlich, wirtschaftlich, touristisch usw.).
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie vor dem Ausbruch von COVID-19 in das Land einreisen, jedoch immer noch unter epidemiologischer Kontrolle und unter Einhaltung der allgemeinen und besonderen Empfehlungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit.
Dies gilt auch für Bürger des Fürstentums Andorra, der Republik San Marino, des Fürstentums Monaco und des Heiligen Stuhls.
Mit Wirkung zum 10. Juli können Reisende aus England Kroatien ohne Quarantänebeschränkungen bei der Rückkehr nach England besuchen, es sei denn, Sie haben ein nicht befreites Ziel bereist. Gleiches gilt für Schottland.
Wie bei EU- / EWR-Staatsangehörigen beachten Sie bitte Folgendes:
☑️ Füllen Sie das Formular "Einreise nach Kroatien" aus, um den Grenzübertritt zu beschleunigen. Https://entercroatia.mup.hr/
☑️ Machen Sie sich mit den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen Kroatiens vertraut
Und außerdem bitte
☑️ Lesen Sie die neuesten FCO-Ratschläge
☑️ Füllen Sie das Passenger Locator-Formular in Großbritannien aus, damit Sie problemlos nach Hause kommen können
Um das Verfahren an Grenzübergängen zu verkürzen, wird allen Besuchern empfohlen, ihren Besuch durch Ausfüllen des Formulars auf der folgenden Website https://entercroatia.mup.hr/ anzukündigen.
Alle anderen Ausländer können aus geschäftlichen, touristischen oder anderen wirtschaftlichen Gründen für die Republik Kroatien und aus dringenden persönlichen Gründen in das Land einreisen, wenn sie entsprechende Nachweise erbringen und die nachstehend aufgeführten Maßnahmen einhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt der Bestätigung, dass Sie in die Republik Kroatien einreisen dürfen, das Ankündigungsformular unter folgendem Link ausfüllen sollten: https://entercroatia.mup.hr/, um die Wartezeit zu verkürzen.
Weitere Informationen finden Sie hier, und zusätzliche Ankündigungen werden gemäß den neu veröffentlichten Entscheidungen der Direktion für Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt.
Für andere Ausländer, die beabsichtigen, den Staat zu überqueren, ist die Einreise an die Grenze beschränkt, und es wurde ein vorübergehendes Einreiseverbot für alle erlassen, abgesehen von den folgenden Ausnahmen für die folgenden Kategorien, wie nachstehend in der Entscheidung über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts dargelegt der Republik Kroatien (NN 74/20) verbietet oder beschränkt die Überfahrt von Passagieren durch Grenzübergänge, von denen ausgenommen sind:
EU-Bürger (unabhängig von ihrem Wohnort), dem Schengen-Raum und den Schengen-assoziierten Ländern sowie deren Familienangehörige und Drittstaatsangehörige, die gemäß der Richtlinie 2003/109 / EZ des Rates vom 25. November 2003 langfristig ansässig sind den Status von Langzeitstaatsangehörigen von Drittländern und Personen, die berechtigt sind, gemäß anderen EU- oder nationalen Richtlinien zu bleiben oder ein nationales Langzeitvisum zu haben.
Das vorübergehende Einreiseverbot aus Drittländern in die Republik Kroatien mit Ausnahme der in Nummer 1 genannten Passagiere gilt nicht für:
2a) Angehörige der Gesundheitsberufe, Gesundheitsforscher und -mitarbeiter, Pflegefachkräfte und Personen, die dringend eine medizinische Behandlung benötigen
2b) Grenzgänger
2c) Beförderer von Waren und sonstiges Transportpersonal, soweit erforderlich
2d) Diplomaten, Polizeibeamte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Katastrophenschutzdienste und -teams, Mitarbeiter internationaler Organisationen und internationales Militärpersonal bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
2e) Transitpassagiere
2f) Passagiere, die aus touristischen oder anderen geschäftlichen Gründen oder mit anderen wirtschaftlichen Interessen reisen, und Passagiere, die zu Bildungszwecken reisen
2g) Passagiere, die aus dringenden persönlichen Gründen reisen (z. B. eine Immobilie in der Republik Kroatien besitzen) oder einen anderen unmittelbaren persönlichen Grund haben
WICHTIGE Anweisungen für die Gesundheitsüberwachung von Passagieren, die aus Drittländern in die Republik Kroatien einreisen:
a) Für alle Passagiere, die aus Drittländern in die Republik Kroatien einreisen, unter Ausschluss des Verbots
Die Quarantäne / Selbstisolation kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn ein Passagier sieben Tage nach seiner Einreise nach Kroatien auf eigene Kosten einen Nasen- und Rachenabstrich durchführt und ein negatives PCR-Testergebnis für SARS-CoV-2 erhält.
b) Die Verpflichtung zur Selbstisolierung von Passagieren, die aus Drittländern in die Republik Kroatien einreisen, gilt nicht für Passagiere gemäß den Punkten 2a, 2b, 2c, 2d und:
2e) Transitpassagiere:
Für Transitpassagiere prüft die Grenzpolizei nach Erteilung der Einreise innerhalb von 12 Stunden, ob sie das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien verlassen haben
Diese Regel kann nur angewendet werden, wenn die Einreise aus der Republik Kroatien in ein Nachbarland die Einreise ermöglicht.
2f) Passagiere, die aus touristischen oder anderen geschäftlichen Gründen oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen in die Republik Kroatien einreisen, sowie Personen, die zu Bildungszwecken reisen.
Diese Passagiere können nach Vorlage eines negativen PCR-Tests der Nase und des Rachens für SARS-CoV-2, der nicht älter als 48 Stunden ist (ab dem Zeitpunkt der Entnahme des Tupfers bis zur Ankunft an der Grenze), ohne Verpflichtung zur Selbstisolierung nach Kroatien einreisen Kreuzung) oder mit der Verpflichtung von 14 Tagen Quarantäne / Selbstisolierung, wenn sie keinen negativen PCR-Test haben.
Fluggäste, die ohne Verpflichtung zur Selbstisolierung nach Kroatien einreisen, müssen in den ersten zwei Wochen ihres Aufenthalts in Kroatien die folgenden Maßnahmen einhalten:
Während der ersten 14 Tage nach der Einreise in die Republik Kroatien sind die Ausgänge aus der Unterkunft nur auf die erforderlichen beschränkt: Ausführung der Arbeiten, wenn dies ein geschäftlicher Grund für die Einreise in die Republik Kroatien ist, Durchführung der erforderlichen Aktivitäten mit kontinuierlicher verstärkter Umsetzung der Hygienemaßnahmen .
Während des notwendigen Ausstiegs aus der Unterkunft wird empfohlen, eine Maske oder Abdeckungen für Nase und Mund zu verwenden, physischen Abstand zu anderen Personen einzuhalten (mindestens 1,5 m) und Händehygiene durchzuführen.
Hände waschen so oft wie möglich mit warmem Wasser und Seife und / oder verwenden Sie ein Händedesinfektionsmittel, das in die Handflächen gerieben werden muss. Berühren Sie nicht Gesicht, Mund, Nase und Augen.
Vermeiden Sie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Bei einem Transportmittel ist es wünschenswert, dass eine Person allein oder ausschließlich mit Personen zusammen ist, die sich eine gemeinsame Unterkunft teilen.
Versammlungen sollten konsequent vermieden werden
Bei Geschäftstreffen ist es notwendig, möglichst wenige Personen zu treffen, einen physischen Abstand von 1,5 Metern und die Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln sicherzustellen und unnötige Besprechungen zu vermeiden.
Zahlungsdienste werden durch bargeldlose Kartenzahlungen oder Online-Dienste ausgeführt.
Jeden Morgen muss die Körpertemperatur gemessen werden, wenn sie höher als 37,2 ° C ist. Die Messung sollte nach 10 Minuten wiederholt werden. Wenn die Temperatur höher als 37,2 ° C ist, muss man zu Hause / in der Unterkunft bleiben und einen Arzt kontaktieren in einer Touristen- oder COVID-19-Krankenstation oder einem territorial verantwortlichen Epidemiologen.
Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (Husten, Halsschmerzen, Fieber, kurzes Atmen / Schwierigkeiten oder Geruchsverlust) ist es erforderlich, zu Hause / in einer Unterkunft zu bleiben und einen Arzt in einer Touristen- oder A COVID-19-Krankenstation zu kontaktieren ein territorial verantwortlicher Epidemiologe.
Bei plötzlichem Auftreten schwerer, lebensbedrohlicher Symptome wenden Sie sich unter 194 an den Rettungsdienst.
Das Obige kann auch hier gefunden werden.
Alle ausländischen Staatsbürger, die Fragen zu einer der oben genannten Ausnahmekategorien für Reisen in die Republik Kroatien haben, werden angewiesen, ihre Absicht, die Staatsgrenze (Einreise in die Republik Kroatien) zu überschreiten, an uzg.covid@mup.hr zu senden in kürzester Zeit angesprochen werden. Darüber hinaus finden Sie hier ein Online-Formular anstelle von E-Mail und Fragen und Antworten zu diesem und den oben genannten Themen.
Für diejenigen, die in die Kategorie 2f fallen, müssen diese Besucher vor Reiseantritt ein Reiseformular ausfüllen, das über Enter Croatia (https://entercroatia.mup.hr) erhältlich ist, um die Wartezeit beim Grenzübertritt / bei der Einreise zu verkürzen und ihre geplanten Daten zu registrieren Reisen, nach denen sie eine Bestätigung und die neuesten epidemiologischen Reiseanweisungen erhalten, wobei die Bestätigung der Buchung einer Unterkunft in einer Unterkunft Folgendes umfasst:
• Bestätigung der Unterkunftsbuchung aller Unterkunftsdienstleister / aller Arten von Unterkünften
• Camp-Mietvertrag
• Permanenter Liegeplatzvertrag in einem Seetourismushafen
• Bestätigung der Liegeplatzreservierung in einem Seetourismushafen
• Reisebüro Gutschein etc.
Allgemeine Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sowie soziale Distanzierung sind bei Bedarf zu beachten: Die neuesten Informationen zu Covid-19 und die dazugehörigen Maßnahmen finden Sie hier: https://www.koronavirus.hr/en.
Für Transitbesucher aus diesen Ländern erhalten sie unabhängig von ihrer Nationalität bei der Einreise nach Kroatien spezielle Anweisungen bezüglich der Transitroute und der Anforderungen.
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