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Transit durch Slowenien

Liebe Besucher Istriens,

Ab 5. September müssen alle Reisenden im Transit durch die Republik Slowenien die 3-G-Regelung erfüllen: genesen/geimpft/getestet. Dies bedeutet, dass Sie für eine Einreise nach Slowenien neben dem gültigen Reisedokument auch eine der nachfolgenden drei Bestätigungen haben müssen:
• dass Sie Covid-19 überwunden haben
• oder dass Sie geimpft sind
• oder dass Sie einen negativen Test besitzen.

Die Ausnahme von der 3-G-Regelung gilt auch weiterhin für Personen jünger als 15 Jahren, für Eigentümer von Grundstücken und Immobilien im Grenzgebiet, für grenzüberschreitende Arbeitsmigranten und Beschäftigte im internationalen Verkehr.

Staatsangehörige von nicht EU Ländern müssen auch eine Bestätigung über den Reisegrund und das Aufenthaltsziel vorweisen.

Detaillierte Informationen zum Grenzübertritt: GOV.SI
(Die zentrale Website der Staatsverwaltung der Republik Slowenien)
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Transit info: Tranzit_SLO_230821

19. August 2021.

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